Juristen-Kartell

Vertikales Richter- und Juristen-Kartell:

Das „System“ der Juristen und der Gerichte in der Schweiz ist längst nicht mehr unabhängig, neutral, unvoreingenommen, nicht-parteiisch und völlig losgelöst von partikulären und finanziellen Interessen, wie es verfassungsgemäss sein müsste. Die Gerichtsbarkeit in der Schweiz ist ein vertikales Kartell. Dieses Kartell bestimmt und dominiert praktisch uneingeschränkt seine eigene Tätigkeit weiterlesen…

Juristen sind fachliche Laien

Gerichtsjuristen sind zudem in der zu beurteilenden Sache fachliche Laien. Sie haben oftmals in der zu beurteilenden Sache inhaltlich KEINE Ahnung. Wie soll ein Gerichtsjurist mit seinem garantierten, sehr grosszügigen Gehalt in seinem klimatisierten Büro in der fernen Grossstadt die Arbeitssituation eines ungelernten Automechanikers mit Migrationshintergrund in einem abgelegenen Bergtal nachvollziehen können? weiterlesen…

Korruption

Korruptionsexperten und die NGO’s definieren dies so: Nährboden für Korruption sind in sich „geschlossene Systeme“, bei denen eine grosse Macht konzentriert sowie viel Geld im Spiel ist. Wenn dazu noch direkte Interessen der beteiligten Nutzniesser (vorliegend Juris­ten, denen von Gerichten ein „rechts­freier Raum“ im Gegenzug für ihre Will­fährigkeit und Hörigkeit gewährleistet wird) vor­liegt, ist weiterlesen…

Fehlende Kontrollen

„Die Gerichte kontrollieren sich selbst“. Zu glauben, dass eine pro­klamierte „Selbstkontrolle“ funktioniert, ist reich­lich naiv. Wir alle kennen zudem das kollektive Geschrei von einer „Nicht-Ein­misch­ung“ und einer „Unab­hängig­­keit der Justiz“, wenn besorgte Poli­tiker berechtigterweise Fragen zum Gebaren der Gerichte stellen. weiterlesen…

Filz, Sumpf und vielfältige Verbandelungen der Richter/Gerichte

Die Gerichte be­stimmen und kontrollieren auch direkt ihr näheres und weiteres Umfeld, obschon sie sich in einer sauberen Demokratie ausschliesslich auf die Urteilsfindung zu konzentrieren haben (fehlende Gewaltentrennung) weiterlesen…

Konsequenz

Da hat sich das Zürcher Obergericht einen ge­walti­gen „Speck­gürtel“ an Macht ange­fressen und ist längst nicht mehr neutral und unabhängig. Dieser ange­fressene weiterlesen…

Kommentar

Korruptionsexperten und die NGO’s definieren dies so:

Nährboden für Korruption und Kartelle sind in sich „geschlossene Systeme“, bei denen eine grosse Macht konzentriert sowie viel Geld im Spiel ist. Wenn dazu noch direkte Interessen der beteiligten Nutzniesser (vorliegend Juris­ten, denen ein „rechts­freier Raum“ im Gegenzug für ihre Willfährigkeit und Hörigkeit gewährleistet wird) vor­liegt, ist das wie ein „Brandbe­schleu­niger“ für Korruption. Es kommt erschwerend hinzu, dass dieses „abge­schottete System“ keiner (wirk­samen) Kontrolle untersteht und sich dieses „geschlossene System“ auch selbst konsequent einer Kontrolle entzieht.

Genau dieses „abgeschottete System“ trifft bei der (auch Zürcher und schweizerischen) Gerichtsbarkeit exakt zu; der ideale Nähr­boden für Korruption.

„Die Gerichte kontrollieren sich selbst“; zu glauben, dass eine pro­klamierte „Selbstkontrolle“ funktioniert, ist reichlich naiv. Wir alle kennen zudem das kollektive Geschrei von einer „Nicht-Ein­misch­ung“ und einer „Unab­hängig­­keit der Justiz“, wenn besorgte Poli­tiker berechtigterweise Fragen zum Gebaren der Gerichte stellen. Die Gerichte be­stimmen und kontrollieren auch direkt ihr Umfeld: Anwaltsprüfungen, RA-Zulas­sun­gen, Zu­lassung der Presse, Filz mit der Verwaltung, sie beaufsichtigen die Staatsan­walt­schaften (einseitig Partei in Strafverfahren => keine Ge­walten­­trennung), die Nota­riate etc. Weiter sind sie in div.Aufsichts­gremien ver­treten und üben Einfluss auf die Gesetzgebung aus.

Da hat sich das Zürcher Obergericht einen gewaltigen „Speck­gürtel“ an Macht angefressen und ist längst nicht mehr neutral und unabhängig. Der angefressene „Speck­gürtel“ muss dringend entschlackt werden, soll das Zürcher Obergericht nicht noch weiter in einen einseitigen, parteiischen Sumpf abdriften. Die Gerichte haben sich ausschliesslich (!) auf die Urteilsfindung zu beschränken; KEINE weiteren „Zusatzaufgaben“ und KEINE weiteren Kompeten­zen!